Coronavirus Schutzmassnahmen an Public Events

 

Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2022, 16 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die COVID-Bestimmungen kurzfristig ändern können. Deshalb empfehlen wir Ihnen, kurz vor der Veranstaltung auf dieser Seite sorgfältig nachzulesen, ob Änderungen vorgenommen wurden und was die aktuellen Bestimmungen für Ihre Veranstaltung sind. 

 

Corona-Einlass- beziehungsweise Verhaltensregeln

  • Gemäss dem Bundesratsentscheides vom 16. Februar 2022 fallen alle Massnahmen (2G und Maskenpflicht) für die kommenden Veranstaltungen weg. 
  • Beachten Sie, dass die Regelungen bezüglich der verbotenen Gegenstände weiterhin gelten. Unzulässig sind beispielsweise Taschen grösser als A4. Mehr dazu hier im FAQ.
  • Informationen zum kulinarischen Angebot an den Take-Away-Ständen finden Sie hier.

THE HALL: Schutz und Hygiene

Der Schutz des Wohlbefindens und der Gesundheit der Mitarbeitenden sowie Gäste von THE HALL hat oberste Priorität. Nebst den geschilderten Einlass- und Schutzbestimmungen setzt die Location auf folgende Hygienemassnahmen:

  • Desinfektionsstationen an allen neuralgischen Punkten.
  • Ein Lüftungssystem, das kontinuierlich frische Aussenluft in die Räumlichkeiten bringt und allfällig kontaminierte Innenluft abzieht. Die CO2-Sensoren messen laufend die Luftqualität.
  • Regelmässige Reinigung der Handkontaktflächen wie Türklinken, Handläufe, Tasten im Fahrstuhl, Tischoberflächen, Cateringflächen u.ä.

Informationen zu Eventverschiebungen/-absagen

Eine Zusammenstellung aller abgesagten oder verschobenen Shows und Konzerte wie auch Ersatztermine finden Sie auf dieser Übersichtsseite. Wir aktualisieren die Inhalte sobald sie uns bekannt sind. Zur Informationsseite >